Inkasso für Innungsbetriebe

Wer kennt das nicht? Die Leistung ist erbracht und der Kunde bezahlt nicht.

Forderungsausfälle können existenzgefährdend für jeden Handwerksbetrieb sein. Die Kreishandwerkerschaft hat daher eine  Rahmenvereinbarung mit der Kanzlei Scherer getroffen, von der Sie als Innungsmitglied direkt profitieren können.

Bei einem erfolgreichen Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren sind die Kosten vom Schuldner zu tragen, und bei erfolglosem Verfahren  fallen die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Gebühren an. Wichtig ist, dass Sie sämtliche Rechnungen, Mahn- und Forderungsschreiben  und sonstige Korrespondenz in der beauftragten Angelegenheit mit dem Schuldner zur Verfügung stellen können.

Jeder Fall ist unterschiedlich zu behandeln. Daher klären wir Einzelheiten gerne in einem persönlichen Gespräch.Wir helfen gerne weiter:  schnell und unkompliziert.

Anwaltskanzlei Scherer
Rechtsanwalt Dr. Thomas Scherer

Stiftsplatz 2
67655 Kaiserslautern

Tel. 0631-69018
Fax 0631-93214
E-Mail: info@kanzlei-scherer.de

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