Rechtsberatung und Prozessvertretung im Arbeitsrecht

Die Kreishandwerkerschaft als geschäftsführende Stelle der Handwerksinnungen bietet allen Innungsmitgliedern einen besonderen Service bei arbeitsrechtlichen Fragstellungen. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Die Beratung als Innungsmitglied ist kostenlos. Ein klarer Vorteil der Innungsmitgliedschaft. Wir bieten:

  • Beratung in tarifrechtlichen Fragen
  • Interessenvertretung gegenüber Arbeitnehmern
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten in 1. und 2 Instanz
  • außergerichtliche Rechtsberatung in Fragen des Arbeitsrechtes
  • Wir beraten im Vorfeld, kompetent und professionell
  • Beratung
  • Musterverträge
  • Gestaltung und Ausarbeitung von Verträgen
  • Rechtliche Überprüfung
  • Hilfestellung bei Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsverträgen
  • Berechnung von Urlaubsansprüchen
  • und vieles mehr.....

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